Grafik eines offenen gelben Briefumschlags mit einem herausragenden Dokument, auf dem "Abmahnung" steht, repräsentiert die zunehmenden rechtlichen Warnungen an Webseitenbetreiber bezüglich der Datenschutzverletzungen.

Abmahnwelle wegen Google Fonts

Derzeit staunen viele Website-Betreiber über die Aufforderungsschreiben, die sie in ihrem E-Mail-Posteingang erhalten: Weil sie die kostenlosen Schriftarten von Google (“Google Fonts”) auf ihrer Website verwenden, sollen sie zwischen 100 und knapp 500 Euro bezahlen.

Mit dem Urteil (vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20) des LG München ist die Remote-Nutzung von Google Fonts und weiteren US-Webdiensten ohne Einwilligung datenschutz- bzw. rechtswidrig.

Der Grund: Personenbezogene Daten (u. a. die IP-Adressen der Besucher) werden unerlaubt an Google in die USA weitergegeben. Dies verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Website-Besucher und verstößt somit gegen die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung).

Das Ergebnis: Abmahnungen von Privatpersonen und Rechtsanwälten, die davon profitieren möchten, haben deutlich zugenommen, ebenso die Verunsicherung der Website-Betreiber.

Die Verwendung von Google Fonts auf Ihrer Website ist nur dann rechtssicher, wenn Sie die Schriftarten lokal einbinden. Unser Angebot: Wir prüfen, ob Sie Google Fonts verwenden und kümmern uns ggf. um die rechtskonforme Einbindung. Bei Interesse können Sie jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen.