Abmahnwelle wegen Google Fonts

Derzeit staunen viele Website-Betreiber über die Aufforderungsschreiben, die sie in ihrem E-Mail-Posteingang erhalten: Weil sie die kostenlosen Schriftarten von Google (“Google Fonts”) auf ihrer Website verwenden, sollen sie zwischen 100 und knapp 500 Euro bezahlen.

Mit dem Urteil (vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20) des LG München ist die Remote-Nutzung von Google Fonts und weiteren US-Webdiensten ohne Einwilligung datenschutz- bzw. rechtswidrig.

Der Grund: Personenbezogene Daten (u. a. die IP-Adressen der Besucher) werden unerlaubt an Google in die USA weitergegeben. Dies verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Website-Besucher und verstößt somit gegen die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung).

Das Ergebnis: Abmahnungen von Privatpersonen und Rechtsanwälten, die davon profitieren möchten, haben deutlich zugenommen, ebenso die Verunsicherung der Website-Betreiber.

Die Verwendung von Google Fonts auf Ihrer Website ist nur dann rechtssicher, wenn Sie die Schriftarten lokal einbinden. Unser Angebot: Wir prüfen, ob Sie Google Fonts verwenden und kümmern uns ggf. um die rechtskonforme Einbindung. Bei Interesse können Sie jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen.

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